Das Landgericht Stuttgart hat Michael Ballweg, den Gründer der Querdenken-Bewegung, vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Gleichzeitig wurde er wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel.
Die Berichterstattung über den Fall wirft Fragen zur medialen Darstellung auf. Während die öffentlich-rechtlichen Medien zunächst die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in den Vordergrund stellten, wurde ein entscheidendes Detail erst später ergänzt: Die Höhe der hinterzogenen Steuern beläuft sich lediglich auf 19 Euro für Parfüm und eine Hundematte, die über die Firma abgerechnet wurden. Kritiker bemängeln, dass diese Information in der ursprünglichen Berichterstattung verschwiegen wurde.
Besonders umstritten ist das Verhältnis zwischen der geringfügigen Steuerhinterziehung und den neun Monaten Untersuchungshaft, die Ballweg zuvor verbüßen musste. Das Gericht verhängte am Ende lediglich eine Verwarnung nach Paragraph 59 StGB, die nicht einmal ins Führungszeugnis eingetragen wird. Dennoch sprachen Medien von einer "Verurteilung".
Der Vorwurf steht im Raum, dass es sich um einen politisch motivierten Prozess handelte. Während Gerichtsvertreter und Medien dies zurückweisen und betonen, dass nur juristische Tatbestände bewertet wurden, sehen Kritiker die Ursache des Verfahrens in Ballwegs Rolle als Anführer der Corona-Proteste. Besondere Aufmerksamkeit erhält dabei die Rolle des Satirikers Jan Böhmermann, der in einer Sendung Zweifel an Ballwegs Geschäftspraktiken geäußert und damit möglicherweise den Anstoß für die späteren Ermittlungen gegeben haben könnte.


